Steuerrecht

In allen Belangen rund um das Steuerrecht wahren wir Ihre Rechte: Im Falle einer Steuerprüfung, einer Betriebsprüfung, bei fehlerhaften Steuerbescheiden und im Rechtsbehelfsverfahren vertreten wir Sie und setzen uns bei den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten für Ihre Rechte ein. Ob Privatpersonen oder Unternehmen – Sie können in den folgenden Fällen immer auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung vertrauen:

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung
  • Steuerfahndungsprüfungen
  • Selbstanzeige
  • Finanzgerichte