Erbschaftsteuer, Grundsteuer und Steueroptimierung bei Vermögens-übertragungen und vorweggenommener Erbfolge im Großraum München, Dachau und Umgebung

Zusammen mit unseren langjährigen Kooperationspartnern (Rechtsanwälten, Notaren, Gutachtern und Sachverständigen) können wir Ihnen passgenaue Beratungsleistungen und Lösungen für steuerliche Probleme bei der Übertragung Ihres Immobilienvermögens anbieten.

Erbschaftsteuer

Die erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge für Kinder (400.000,00 EUR), Ehegatten (500.000,00 EUR) und Enkel (200.000,00 EUR) sind im Großraum München aufgrund des heutigen Preisniveaus von Immobilien häufig nicht mehr ausreichend und führen folglich zu einer oftmals erheblichen Erbschaftsteuerbelastung bei den Empfängern des Vermögens.

Vermögensübertragung und vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten

Aus steuerlichen Gründen kann es daher ratsam sein, die Vermögensübertragung noch zu Lebzeiten vorzunehmen. Hierdurch können effektive Steuerminderungsmaßnahmen (z.B. durch zurück-behaltene Nießbrauchs- oder Wohnrechte, Teileigentumsübertragungen, etc.) planvoller genutzt werden.

Immobilienvermögen

Bei der Übertragung einer Immobilie ist diese auf den Stichtag der Übertragung für erbschaft- bzw. schenkungssteuerliche Zwecke zu bewerten.

Hier ist vorsichtiges und vorausschauendes Handeln geboten, da die verschiedenen Finanzämter zum Teil erheblich abweichende Modalitäten anwenden. Wir beurteilen für Sie im Vorfeld die steuerliche Ausgangslage und berechnen den steuerlichen Wert der Immobilie mit dem Ziel, Ihnen die maximale Planungssicherheit bei der Übertragung geben zu können.

Grundsteuer-Reform 2025

Wir erstellen auf Basis Ihrer Angaben bzw. Unterlagen für Sie die benötigten Erklärungen zur Feststellung von Äquivalenzwerten und Grundsteuermessbescheiden auf den Bewertungs-Stichtag 01.01.2022.