KEL-Headerbild-Steuerkanzlei-Muenchen-Dachau-1.jpeg
KEL-Headerbild-Steuerkanzlei-Muenchen-Dachau-2.jpeg
KEL-Headerbild-Steuerkanzlei-Muenchen-Dachau-3.jpeg
BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor

Der Kartellsenat des BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann (Az. KZR 74/23).

Der Kartellsenat des BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann (Az. KZR 74/23).

Der Kartellsenat des BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann (Az. KZR 74/23).

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Berufung in Verfahren wegen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020 zugelassen

Die Annahme des VG Gelsenkirchen in zwei Urteilen, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des OVG Nordrhein-Westfalen ernstlich zweifelhaft und hat deshalb die Berufung zugelassen (Az. 4 A 2928/24 und 4 A 2929/24).

Die Annahme des VG Gelsenkirchen in zwei Urteilen, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des OVG Nordrhein-Westfalen ernstlich zweifelhaft und hat deshalb die Berufung zugelassen (Az. 4 A 2928/24 und 4 A 2929/24).

Die Annahme des VG Gelsenkirchen in zwei Urteilen, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des OVG Nordrhein-Westfalen ernstlich zweifelhaft und hat deshalb die Berufung zugelassen (Az. 4 A 2928/24 und 4 A 2929/24).

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit eines früheren niedersächsischen Grundschulrektors erfolgreich

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az. 5 LC 193/20). Die Klage einer ehemaligen Grundschulrektorin auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit hatte demgegenüber keinen Erfolg (Az. 5 LC 4/21).

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az. 5 LC 193/20). Die Klage einer ehemaligen Grundschulrektorin auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit hatte demgegenüber keinen Erfolg (Az. 5 LC 4/21).

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az. 5 LC 193/20). Die Klage einer ehemaligen Grundschulrektorin auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit hatte demgegenüber keinen Erfolg (Az. 5 LC 4/21).

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 10. Februar 2025

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2025.

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2025.

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2025.

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Nur leichte Erholung bei Gründungen in nicht-forschungsintensiven Branchen

Trotz eines leichten Anstiegs um 1,3 Prozent im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr bleibt die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland auf niedrigem Niveau. Das zeigt eine aktuelle Studie des ZEW.

Trotz eines leichten Anstiegs um 1,3 Prozent im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr bleibt die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland auf niedrigem Niveau. Das zeigt eine aktuelle Studie des ZEW.

Trotz eines leichten Anstiegs um 1,3 Prozent im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr bleibt die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland auf niedrigem Niveau. Das zeigt eine aktuelle Studie des ZEW.

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

Quelle: www.datev.de

previous arrow
next arrow

STEUERBERATER, STEUERKANZLEI IM LANDKREIS DACHAU UND GROSSRAUM MÜNCHEN – KAMETER. ECKERT. LUGER.

KEL Chef

Als zuverlässige Partner und Steuerberater stehen wir Ihnen in steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Unternehmen und Betriebe aller Rechtsformen und Größenklassen sowie vermögende Privatpersonen im Landkreis Dachau und im Großraum München.

Durch die Verbindung von persönlichem Engagement und höchster Dienstleistungsqualität haben wir uns das Vertrauen unserer Mandanten aus Handwerk und Handel, Industrie und den freien Berufen gesichert.

Dieses Vertrauen auszubauen und zu festigen, ist unser primäres Ziel.

Als Ihre ersten Ansprechpartner in Steuer- und Wirtschaftsfragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich – gerne auch bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung.

Individuelle und erfolgreiche Beratung basiert auf einem Vertrauensverhältnis, das mit einem Gespräch von Mensch zu Mensch beginnt.

 

Unsere Leistungen

  • Steuerberatung für Unternehmen

    Steuerberatung für Unternehmen

    Unsere Steuerberater unterstützen Sie bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Ihre Buchhaltung, Finanzierungsgespräche mit Banken und Investoren sowie der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
  • Steuererklärung

    Steuererklärung

    Was darf abgesetzt werden und wie? Welche Sonderausgaben dürfen in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wir stehen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung mit Rat und Tat zur Seite!
  • Steuerrecht

    Steuerrecht

    Wir lassen Sie bei steuerrechtlichen Fragen nicht allein! Unser Team von Steuerberatern und Rechtsexperten prüft Ihre Steuerbescheide, unterstützt Sie bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen und vertritt Ihre Interessen vor Finanzgerichten.
  • Steuerberatung

    Steuerberatung

    Wir beraten Sie umfassend und individuell in allen Fragen rund um Steuer und Sozialversicherung. Darüber hinaus führen wir Steuerüberprüfungen von Immobilien und Geldanlagen für Sie durch.
  • Existenzgründung

    Existenzgründung

    Die Gründung des eigenen Unternehmens ist ein wichtiger Schritt. Hier sollten die Vorbereitungen sach- und fachkundig getroffen werden, damit Geschäftsabläufe später reibungslos verlaufen. Wir unterstützen Sie dabei!
  • Gebühren

    Gebühren

    Bei der Abrechnung unserer Dienstleistungen sind wir gesetzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Transparenz wird bei unseren Angeboten und Abrechnungen großgeschrieben.
    Kameter Eckert Luger Steuerberater München Dachau Steuerkanzlei MUC