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Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos

Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen abgewiesen (Az. 4 K 424/20.WI).

Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen abgewiesen (Az. 4 K 424/20.WI).

Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen abgewiesen (Az. 4 K 424/20.WI).

Quelle: www.datev.de

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Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung

Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Ob der (vollständige) Name genannt wird, können Medienvertreter allein nach publizistischen Interessen entscheiden, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 11/23).

Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Ob der (vollständige) Name genannt wird, können Medienvertreter allein nach publizistischen Interessen entscheiden, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 11/23).

Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Ob der (vollständige) Name genannt wird, können Medienvertreter allein nach publizistischen Interessen entscheiden, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 11/23).

Quelle: www.datev.de

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Quelle: www.datev.de

WPK Magazin Ausgabe 2/2025

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht.

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht.

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Quelle: www.datev.de

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Quelle: www.datev.de

Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch Baden-Württemberg

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.01.2025 abgewiesen (Az. 4 K 3630/24). Nun liegen die Urteilsgründe vor.

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.01.2025 abgewiesen (Az. 4 K 3630/24). Nun liegen die Urteilsgründe vor.

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.01.2025 abgewiesen (Az. 4 K 3630/24). Nun liegen die Urteilsgründe vor.

Quelle: www.datev.de

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Übermittlung behördlicher Akten: Ab 2028 gelten einheitliche technische Standards

Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Quelle: www.datev.de

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STEUERBERATER, STEUERKANZLEI IM LANDKREIS DACHAU UND GROSSRAUM MÜNCHEN – KAMETER. ECKERT. LUGER.

KEL Chef

Als zuverlässige Partner und Steuerberater stehen wir Ihnen in steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Unternehmen und Betriebe aller Rechtsformen und Größenklassen sowie vermögende Privatpersonen im Landkreis Dachau und im Großraum München.

Durch die Verbindung von persönlichem Engagement und höchster Dienstleistungsqualität haben wir uns das Vertrauen unserer Mandanten aus Handwerk und Handel, Industrie und den freien Berufen gesichert.

Dieses Vertrauen auszubauen und zu festigen, ist unser primäres Ziel.

Als Ihre ersten Ansprechpartner in Steuer- und Wirtschaftsfragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich – gerne auch bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung.

Individuelle und erfolgreiche Beratung basiert auf einem Vertrauensverhältnis, das mit einem Gespräch von Mensch zu Mensch beginnt.

 

Unsere Leistungen

  • Steuerberatung für Unternehmen

    Steuerberatung für Unternehmen

    Unsere Steuerberater unterstützen Sie bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Ihre Buchhaltung, Finanzierungsgespräche mit Banken und Investoren sowie der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
  • Steuererklärung

    Steuererklärung

    Was darf abgesetzt werden und wie? Welche Sonderausgaben dürfen in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wir stehen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung mit Rat und Tat zur Seite!
  • Steuerrecht

    Steuerrecht

    Wir lassen Sie bei steuerrechtlichen Fragen nicht allein! Unser Team von Steuerberatern und Rechtsexperten prüft Ihre Steuerbescheide, unterstützt Sie bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen und vertritt Ihre Interessen vor Finanzgerichten.
  • Steuerberatung

    Steuerberatung

    Wir beraten Sie umfassend und individuell in allen Fragen rund um Steuer und Sozialversicherung. Darüber hinaus führen wir Steuerüberprüfungen von Immobilien und Geldanlagen für Sie durch.
  • Existenzgründung

    Existenzgründung

    Die Gründung des eigenen Unternehmens ist ein wichtiger Schritt. Hier sollten die Vorbereitungen sach- und fachkundig getroffen werden, damit Geschäftsabläufe später reibungslos verlaufen. Wir unterstützen Sie dabei!
  • Gebühren

    Gebühren

    Bei der Abrechnung unserer Dienstleistungen sind wir gesetzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Transparenz wird bei unseren Angeboten und Abrechnungen großgeschrieben.
    Kameter Eckert Luger Steuerberater München Dachau Steuerkanzlei MUC